Der geschäftsführende Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er besteht aus 5 Personen. Die Aufgaben und Funktionen sind durch die Satzung und die Geschäftsordnung geregelt und festgelegt. Vorsitzender und stellv. Vorsitzender vertreten den Verein gem. § 26 BGB.

Hier stellen wir Ihnen die Mitglieder des

geschäftsführenden Vorstandes

vor.

 


Der erweiterte Vorstand besteht gemäß Satzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und bis zu 6 Beisitzern. Die Aufgaben und Funktionen der Beisitzer sind in der Geschäftsordnung geregelt. Die Beisitzer haben volles Stimmrecht.

Die Mitglieder des

erweitereten Vorstandes

stellen wir Ihnen hier vor.

 


 

Zu bestimmten Anlässen wird auf Einladung des Vorstandes der Vorstandsbeirat hinzugezogen. Der Vorstandsbeirat hat bei Beschlüssen des Vorstandes kein Stimmrecht, nur ein Vorschlags- und Anhörungsrecht.

Hier finden Sie die Mitglieder des

Vorstandsbeirates